Gemäß den gesetzlichen Regelungen sind Ärztinnen und Ärzte ab dem 1. Oktober 2025 dazu verpflichtet, alle im Rahmen einer Behandlung erfassten Daten in die "ePa für alle" zu überführen.
In unserer Praxis werden folgende Daten gespeichert: Laborwerte, Befunde von der Sonografie und elektronische Arztbriefe, sofern diese noch nicht vom Facharzt eingestellt wurden. Die Entlassbriefe aus den Krankenhäusern werden von dort eingepflegt.
Die genannten Verpflichtungen finden nur Anwendung, sofern der Versicherte dem Zugriff auf die ePa nicht widersprochen hat und die Daten im Rahmen einer konkreten Behandlung erhoben und elektronisch verarbeitet wurden. Ausnahmen bestehen für genetische Untersuchungen und sensible Daten. Für die Ausführung dieser Maßnahmen ist eine schriftliche Einwilligung der Patientinnen und Patienten erforderlich.
Patienten können auf Wunsch weitere Daten in die ePa übermitteln lassen. Hierfür ist eine Rücksprache mit dem behandelnden Arzt oder der behandelnden Ärztin erforderlich. Für die Durchführung ist eine schriftliche Einwilligungserklärung des Patienten erforderlich, die in der Patientenakte zu dokumentieren ist.
Mit diesem Schreiben informieren wir Sie gemäß unserer Informations- und Aufklärungspflicht über folgende Punkte:
(1) Die Dokumente werden bei der Erfassung ohne weitere Gespräche in Ihre ePa überführt.
(2) Im Falle der Überführung sensibler Daten (psychische Erkrankungen, sexuell übertragbare Erkrankungen etc.) wird selbstverständlich im Vorfeld ein Gespräch geführt, so dass Sie die Befüllung der ePa ablehnen können. Dieser Entscheidung wird anschließend schriftlich festgehalten.
(3) Sollten Sie mit der Verarbeitung Ihrer Daten in der ePa nicht einverstanden sein, bitten wir Sie, uns schriftlich zu informieren und das zeitgleich auch Ihrer Krankenkasse mitzuteilen. Bitte beachten Sie, dass dies in der Patientenakte dokumentiert wird.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne im persönlichen Gespräch zur Verfügung.